Am Morgen des 13. Januar 2025 ereignete sich eine Explosion in einem Recycling-Betrieb in Fürstenfeldbruck, Oberbayern, gegen 9 Uhr. Diese Explosion verletzte drei Männer, die daraufhin in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht wurden. Die Vorfälle geschahen im Gewerbegebiet Hasenheide, wo die Druckwelle erhebliche Schäden verursachte. Benachbarte Gebäude wurden in Mitleidenschaft gezogen, und mehrere Fensterscheiben zerbrachen. Auf dem Gelände des Betriebs wurde ebenfalls schwerer Sachschaden an Fahrzeugen und der Maschine festgestellt, welche durch die Explosion komplett zerstört wurde.
Die Polizei hat das Gelände vorsorglich weiträumig abgesperrt, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass im Schredder Altholz, möglicherweise Schränke, verarbeitet werden sollte. Unter den zu schreddernden Materialien könnte sich ein Tresor mit zivilem Sprengstoff befunden haben. Fachkräfte des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden hinzugezogen, um die genaue Ursache der Explosion zu ermitteln. Besonderes Augenmerk liegt darauf, herauszufinden, wer den Tresor mit Sprengstoff zur Vernichtung abgeliefert hat.
Ermittlungen Verstärkt
Infolge der Explosion wurde eine technische Sondergruppe des Bayerischen Landeskriminalamtes angefordert. Sprengstoffexperten dieser Einheit, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II, sind mit den Ermittlungen betraut. Der genaue Sachschaden konnte bislang nicht beziffert werden, was wahrscheinlich auf die Komplexität der Situation zurückzuführen ist. Die Polizei hat betont, dass die Sicherheitsvorkehrungen in solchen Betrieben von höchster Relevanz sind.
Die Tragweite dieser Explosion wirft auch Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen in Recycling-Betrieben auf. Am 5. Juni 2023 trat eine Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 725 in Kraft. Diese Regelungen stellen Anforderungen an die Zuverlässigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, wie sie in Ex-Anlagen (explosionsgefährdeten Anlagen) vorkommen. Unternehmen, die solche Geräte nutzen, sind verpflichtet, geeignete Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften
Die TRGS 725 konkretisiert Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und beschreibt die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sämtliche technischen Anlagen, die in ihrem Betrieb verwendet werden, die notwendige Zuverlässigkeit und Sicherheit aufweisen. Die Gefährdungsbeurteilung muss wesentliche Punkte wie notwendige Explosionsschutzmaßnahmen, Anforderungen an Klassifizierungsstufen der Ex-Einrichtungen sowie die Kontrolle der sicheren Funktion der Einrichtungen umfassen.
Mit Blick auf die jüngsten Vorfälle in Fürstenfeldbruck ist es entscheidend, dass die betroffenen Unternehmen ihre bestehenden Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüfen und anpassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Gefahren durch explosive Stoffe effektiv minimiert werden. Die Neuregulierung des Explosionsschutzes könnte in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, um derartige Unfälle in Zukunft zu vermeiden.