Am 20. Januar 2025 startet in Lichtenfels eine neue Reihe von Bürgersprechstunden. Bürgermeister Henning Scheele lädt die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, ihre Anliegen und Fragen persönlich im Rathaus zu klären. Die erste Sprechstunde findet von 15 bis 17 Uhr statt und wird in den kommenden Monaten mindestens zweimal pro Monat angeboten, üblicherweise an Montagnachmittagen. Anlass für diese Bürgersprechstunden sind die anstehenden Änderungen durch die Grundsteuerreform, die viele Bürger direkt betreffen werden. Dies berichtet der Waldeckische Landeszeitung.
In diesen Sprechstunden haben die Bürger die Möglichkeit, Fragen zu ihren Grundsteuerbescheiden und anderen Anliegen zu stellen. Besondere Informationen zur Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt und auf einem neuen Landesgrundsteuergesetz basiert, stehen dabei besonders im Fokus. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die gesetzliche Grundlage für die alten Einheitswerte als verfassungswidrig erklärte. Seither müssen die Grundsteuerbelastungen neu berechnet werden, wobei die Hebesätze für die Grundsteuer A bei 480 v.H. und für die Grundsteuer B bei 245 v.H. liegen werden, wie von Eder-Dampfradio berichtet.
Anmeldung und Organisation der Sprechstunden
Für die Teilnahme an den Bürgersprechstunden ist eine Anmeldung erforderlich. Bürger müssen ihren vollständigen Namen, Rufnummer, Anschrift, das Thema sowie die voraussichtliche Dauer des Termins angeben. Anmeldungen werden von Johanna Trachte entgegengenommen, die unter der E-Mail-Adresse johanna.trachte@stadt-lichtenfels.de und telefonisch unter 05636/9797-0 erreichbar ist. Eine Bestätigung des Termins wird den angemeldeten Bürgern zugesandt. Bei hoher Nachfrage sind alternative Termine vorgesehen, um jedem Anliegen gerecht zu werden.
Zusätzlich zur ersten Sprechstunde am 20. Januar sind weitere Termine bis Juni 2025 geplant: der 3. und 17. Februar, 3. und 24. März, 7. April, 5. Mai und 16. Juni. Diese Regelungen ermöglichen es den Bürgern, sich zum Thema Grundsteuer und anderen kommunalen Angelegenheiten umfassend zu informieren.
Der Kontext der Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform ist Teil eines umfassenden, notwendigen Umbruchs im Steuerrecht, der verbindlich von der Landesregierung umgesetzt wird. Der neue Ansatz wird mithilfe eines dreistufigen Verfahrens und modifizierten Bodenwertmodellen, speziell für Baden-Württemberg, angestrebt. Dies ermöglicht eine gerechtere und zeitgemäße Berechnung der Grundsteuer auf Basis aktueller Marktwerte. Der Gemeinderat von Schorndorf hat die neuen Hebesätze im Dezember 2024 beschlossen, was erhebliche Verschiebungen bei den Grundsteuerbeträgen zur Folge haben könnte.
Bürger, die Fragen oder Unsicherheiten zu ihrer Grundsteuer haben, können auf verschiedene Weisen Unterstützung erhalten. Moderne Kontaktmöglichkeiten über virtuelle Assistenten der Steuerverwaltung oder die örtlichen Finanzämter erleichtern die Klärung von zentralen Themen wie dem Widerspruch gegen Steuerbescheide, dessen Frist einen Monat nach Bekanntgabe beträgt.
Angesichts dieser Umstellungen ist die Initiative von Bürgermeister Scheele besonders wichtig, da sie den Lichtenfelser Bürgern die Gelegenheit bietet, Informationen direkt vom Rathaus zu erhalten und ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Die erste Bürgersprechstunde könnte somit ein entscheidender Schritt zur Transparenz und Unterstützung der Bevölkerung in dieser Übergangszeit werden.